Die Niere
Allgemeine Niereninfos
Transplantations- vorbereitung
Vorstellung im Transplantations- zentrum
Die Warteliste
Während der Wartezeit
Vermittlung der Organe
Die Operation
Nach der Operation
Nachsorge nach Transplantation
Hauptmenü
|
Vermittlung der Organe
Die Zuteilung der Spendernieren von Organspendern erfolgt in Deutschland ausschließlich durch die
vom Gesetzgeber beauftragte zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET)
"Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse
der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten
zu vermitteln.
Die Wartelisten der Transplantationszentren sind dabei als eine einheitliche Warteliste zu behandeln. Die
Vermittlungsentscheidung ist für jedes Organ unter Angabe der Gründe zu dokumentieren und unter Verwendung der
Kennnummer dem Transplantationszentrum und der Koordinierungsstelle zu übermitteln."
(Auszug aus dem Transplantationsgesetz § 12.3)
zurück | weiter
|